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Channel: Geblitzt? Fahrverbot? Bußgeld? Rechtsanwalt Berlin
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Geblitzt auf der BAB 10, km 166,4 Poliscan

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Geblitzt auf der BAB 10 bei km 166 PoliScan Speed

Post von der Zentralen Bußgeldstelle Gransee / Brandenburg

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, auf der BAB 10 bei Kilometer 166,4 in Fahrtrichtung Berlin die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 22 km/h überschritten zu haben. Hierfür drohte ihm ein Bußgeld von 125 € (Erhöhung aufgrund Voreintragungen) sowie ein Punkt. Gegen den Bußgeldbescheid wurde Einspruch eingelegt. Gemessen wurde hier mit dem Messgerät Poliscan Speed.

Während der Hauptverhandlung wurde seitens der Vereidigung eingewandt, dass die Messung nicht korrekt erfolgte. So war
auffällig, dass der Auswerterahmen nach rechts verschoben war. Im Übrigen wurde bemängelt, dass die Rahmenhöhe die herstellerseitig angegebene Höhe überschritten hätte (dies konnte jedoch nur geschätzt werden, da eine detaillierte Überprüfung nur durch Sachverständige für Messtechnik möglich ist).
Das Gericht hatte aufgrund der Einwendungen einen Sachverständigen mit der Überprüfung der Messung beauftragt. Das Messgerät Poliscan Speed war hier mit der neuen Software 1.5.5 ausgestattet. Der Sachverständige überprüfte die komplette Messreihe.

Der Sachverständige stellte fest, dass die Darstellung des Fahrzeugs unseres Mandanten auf dem Beweisfoto alle Vorgaben der Bedienungsanleitung des Geräteherstellers für das Vorliegen einer gerichtsverwertbaren Messung erfüllte. Der Auswerterahmen befand sich erkennbar auf der Höhe der Front des PKW und überdeckte dabei Teile der Fahrzeugfront und des Kennzeichens. Ferner lag die untere Begrenzung des Auswerterahmens unterhalb der Radaufstandspunkte der Vorderachse des PKW. Auch nach Durchsicht der gesamten Messreihe stellte der Sachverständige keine Messbilder fest, die auf eine fehlerhafte Messwertbildung schließen ließen.

Messgerät vor Messung durch Umkippen beschädigt?

Allerdings stellte der Sachverständige fest, dass der Auswerterahmen bei fast allen Fahrzeugen von im linken Fahrstreifen

fahrenden Fahrzeugen teilweise sogar deutlich nach rechts fiel. Aus sachverständiger Sicht ließen sich die Rahmenverschiebungen nach rechts nicht allein durch dynamische Querbewegungen der Fahrzeuge erklären. Als Ursache für das festgestellte Geräteschielen konnte eine mechanische Beschädigung (Umkippen des Messgeräts) nicht ausgeschlossen werden. Zwar lag nicht unbedingt eine fehlerhafte Geschwindigkeitsmessung durch den verschobenen Auswerterahmen vor, jedoch war in diesem Fall nicht mehr von einem standardisierten Messverfahren auszugehen, da die festgestellte Rahmenverschiebung nach rechts deutlich über das zulässige Maß hinaus gingen. Damit lagen der Messung zumindest zwei Fehlerquellen zugrunde. Wäre das Messgerät tatsächlich zu einem früheren Zeitpunkt umgekippt, so hätte diese repariert zumindest jedoch neu geeicht werden müssen. Weder lag ein Reparaturnachweis noch eine Neueichung vor. Zum anderen lag der Schielwinkel hier in einem Bereich von über 8mrad und damit deutlich über den zulässigen Schielwinkel, so dass von einem standardisierten Messverfahren nicht mehr auszugehen war.

Der Sachverständige führte jedoch aus, dass die Unregelmäßigkeiten in der Rahmenposition nicht zur Darstellung fehlerhafter Geschwindigkeitswerte führte.

Aufgrund der vorgenannten Auffälligkeiten wurde von dem Bußgeld und der Eintragung der Punkte jedoch abgesehen und lediglich ein Verwarngeld von 35,- € ausgesprochen.

Nach Auskunft des Sachverständigen lagen bei diesem Gerät über einen längeren Zeitraum die Auffälligkeiten bei Messungen auf der BAB 10 vor. Eine Überprüfung der Geschwindigkeitsmessung ist zumindest dann in Erwägung zu ziehen, sofern Punkte drohen. Unsere Verkehrsrechtsanwälte stehen Ihnen gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung zur Verfügung

Nutzen Sie die kostenlose Ersteinschätzung unserer Verkehrsanwälte
Geblitzt in Brandenburg

Sie übermitteln uns Ihre Daten oder Ihre Anfrage - unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht geben Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung. Durch die Online-Akte der Bußgeldstelle Gransee können sich unsere Rechtsanwälte einen ersten Eindruck verschaffen.

Ja nach Autobahn wird entweder das Messgerät es3.0 oder aber das Messgerät PoliScan eingesetzt. Mit beiden Messgeräten sind unsere Rechtsanwälte vertraut.

Hier können Sie sich über die eventuellen Folgen informieren

Information

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70,- € Bußgeld 1 Punkt 23,50 € Auslagen Bei Voreintragungen kann die Geldbuße angemessen erhöht werden
bis maximal 30 € Verwarngeld. Es drohen keine weiteren Konsequenzen.
80,- € Bußgeld 1 Punkte 23,50 € Auslagen Bei Voreintragungen kann die Geldbuße angemessen erhöht werden. Bei einer weiteren Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 25 km/h droht ein Fahrverbot (beharrlicher Pflichtenverstoß)
120,- € Bußgeld 1 Punkte 23,50 € Auslagen Bei Voreintragungen kann die Geldbuße angemessen erhöht werden. Bei einer weiteren Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 25 km/h droht ein Fahrverbot (beharrlicher Pflichtenverstoß)
160,- € Bußgeld 2 Punkte 1 Monat Fahrverbot 23,50 € Auslagen Bei Voreintragungen kann die Geldbuße angemessen erhöht werden.
240,- € Bußgeld 2 Punkte 1 Monat Fahrverbot 23,50 € Auslagen Bei Voreintragungen kann die Geldbuße angemessen erhöht werden.
440,- € Bußgeld 2 Punkte 2 Monate Fahrverbot 23,50 € Auslagen Bei Voreintragungen kann die Geldbuße angemessen erhöht werden.
600,- € Bußgeld 4 Punkte 2 Monate Fahrverbot 23,50 € Auslagen Bei Voreintragungen kann die Geldbuße angemessen erhöht werden.
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