Nutzung eines Navigationsgerät s fällt unter Umständen unter § 23 Abs. 1 a StVO (Handyverstoß) Ist die Benutzung eines Navigationsgerätes mit der Benutzung eines Handy vergleichbar? Liegt damit ein Handyverstoß vor und droht ein Bußgeld und ein Punkt in das
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